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Sicherheit hat oberste Priorität

Logo Sicherheit für Kinderspielzeug

Von TÜV geprüft

Gefahrlos für Kinder und Umwelt.

EN 71.3 entspricht der DIN Norm für Spielzeuge und regelt die chemischen Sicherheitsanforderungen. Diese Norm besteht aus 14 Teilbereiche: 1. Mechanische und physikalische Eigenschaften, 2. Entflammbarkeit, 3. Migrationen bestimmter Elemente, 4. Experimentierkästen für chemische und ähnliche Versuche, 5. Chemisches Spielzeug .... 

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Entflammbarkeit

Sämtliche Hüpfburgen wurden durch den TÜV getestet und für schwer entflammbar eingestuft.

Schwer entflammbar.jpg

Versicherung

Versichert sind alle Hüpfburgen bei der Mobiliar. 

Die Haftpflicht je doch liegt immer beim Mieter, der die Hüpfburg anmietet. 

Nicht Toxisch_edited.jpg

100% nicht Toxisch

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