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Allgemeine Geschäftsbedingungen bei einer Vermietung

Vermietung einer Hüpfburg

  • Nachfolgend wird der Kunde als Mieter und die Firma Hüpfburg Rheintal Ronny Hommel-Seeholzer als Vermieter bezeichnet.

  • Die gemieteten Gegenstände bleiben unveräusserliches Eigentum des Vermieters.

  • Der Vermieter bekommt eine umfangreiche Einweisung, untererem auch im Bereich der Sicherheit. 

  • Der Mieter hat die Mietsachen in einwandfreiem Zustand übernommen. Eventuelle Schäden sind in der Mängelliste aufzuführen. Später vorgebrachte Einwendungen, Schäden seien schon vor Übergabe vorhanden gewesen, können nicht anerkannt werden, wenn diese nicht in der Mängelliste aufgeführt sind.

  • Der Mieter verpflichtet sich, mit dem Mietgegenstand sorgfältig umzugehen und diesen vor Beschädigung zu schützen. Bei Beschädigungen kontaktieren Sie bitte umgehend den Vermieter, um ggf. Lösungen schon am Telefon klären zu können, falls nicht, werden die Reparaturkosten oder Neulieferung dem Mieter in Rechnung gestellt.

  • Eventuell erforderliche Genehmigungen (z.B. Aufstellen auf öffentlichen Gelände,  TÜV-Abnahme vor Ort) werden vom Mieter eingeholt und liegen kostenmässig im Verantwortungsbereich des Mieters. Ebenso ist für eine ungehinderte Zufahrt zum Einsatzort zu sorgen.

  • Bei Vermietungen, welche über zwei oder mehrere Tage sind, ist der Mieter verpflichtet, die Hüpfburg über Nacht vor Diebstahl oder Vandalismus zu schützen. Sollte die Hüpfburg über Nacht draussen bleiben, muss die Luft aus der Hüpfburg gelassen und zusammengelegt werden (Bodenseite nach oben) – das Gleiche ist bei Regen zu beachten.

  • Das Gebläse muss bei Regen und über Nacht trocken gelagert werden.

  • Mähroboter müssen ausgeschaltet sein, wenn sich die Hüpfburg auf deren Gebiet befindet

Anlieferung der Hüpfburg durch Hüpfburg Rheintal

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  1. Lieferungstermin: Der Kunde muss den gewünschten Liefertermin und die Lieferadresse angeben, damit Hüpfburg Rheintal die Hüpfburg rechtzeitig liefern kann.

  2. Zugang zum Aufstellungsort: Der Kunde muss sicherstellen, dass der Aufstellungsort für die Lieferung der Hüpfburg zugänglich ist. Dies umfasst ausreichend Platz für das Entladen des Lieferfahrzeugs und einen klaren Weg zum Aufstellungsort.

  3. Sicherheitsüberprüfung: Vor der Nutzung der Hüpfburg wird Hüpfburg Rheintal den Aufstellungsort auf potenzielle Sicherheitsrisiken prüfen. Falls Sicherheitsbedenken bestehen, kann es erforderlich sein, den Aufstellungsort zu ändern oder weitere Sicherheitsmassnahmen zu ergreifen.

  4. Aufbau und Abbau: Hüpfburg Rheintal ist für den fachgerechten Aufbau und Abbau der Hüpfburg verantwortlich. Der Kunde sollte sicherstellen, dass während des Auf- und Abbaus ausreichend Platz und Zugang für die Mitarbeiter von Hüpfburg Rheintal vorhanden ist.

  5. Nutzungsdauer: Der Kunde muss angeben, wie lange die Hüpfburg genutzt werden soll. Hüpfburg Rheintal wird die Hüpfburg entsprechend den vereinbarten Zeiten auf- und abbauen.

  6. Reinigung: Nach Beendigung der Nutzung ist der Kunde dafür verantwortlich, die Hüpfburg von grobem Schmutz und Verunreinigungen zu befreien. Sollte die Hüpfburg stark verschmutzt und oder vom Regen durchnässt sein, wird eine zusätzliche Reinigungspauschale von 100 bis 200 CHF bei der Abholung fällig. Um dies zu verhindern, erhält jeder Vermieter eine zusätzliche Abdeckplane, um für die richtige Abdeckung zu sorgen. 

  7. Abbau und Abholung: Am Ende des vereinbarten Nutzungszeitraums wird Hüpfburg Rheintal die Hüpfburg abbauen und abholen. Der Kunde sollte sicherstellen, dass der Abbau reibungslos erfolgen kann und die Hüpfburg in dem Zustand bereitsteht, in dem sie erhalten wurde.

  8. Zahlungsbedingungen: Die Zahlungsmodalitäten, einschliesslich der Mietgebühren und eventueller zusätzlicher Kosten (Lieferung, Reinigung usw.), sollten im Voraus geklärt werden. Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Zahlungen termingerecht zu leisten.

Abholung der Hüpfburg durch den Kunden

  1. Mietdauer: Der Kunde muss angeben, für welchen Zeitraum er die Hüpfburg mieten möchte, einschliesslich des genauen Abhol- und Rückgabedatums.

  2. Buchung: Der Kunde sollte die Hüpfburg im Voraus buchen, um sicherzustellen, dass sie zum gewünschten Zeitpunkt verfügbar ist. Eine Anzahlung ist nicht zwingend nötig. Dies wird bei der Abholung durch den Kunden erledigt.

  3. Eine Sicherheitsunterweisung erfolgt bei der Abholung der Hüpfburg sowie kurze Beschreibung des Aufbaus der Hüpfburg. 

  4. Zustand der Hüpfburg: Der Kunde muss sicherstellen, dass die Hüpfburg in einwandfreiem Zustand ist und eventuelle Schäden oder Mängel vor der Nutzung melden.

  5. Aufstellungsort: Der Kunde muss den geeigneten Aufstellungsort für die Hüpfburg bereitstellen, der den Sicherheitsanforderungen entspricht und ausreichend Platz bietet.

  6. Beim Auf und Abbau der Hüpfburg wäre es ratsam, sich 2 oder 3 Helfer dazuzuholen. Bei der Übergabe wird auch expliziert auf die Befestigung der Hüpfburg hingewiesen und dementsprechendes Material von uns bereitgestellt. Dabei gilt es auch zu beachten, bei Ihrer Anfrage so viel Information an uns zu geben, wie zB. welcher Unterboden ist vorhanden, wie Beton oder eine Wiese, ist ein Gefälle auf dem Platz, wo die Hüpfburg stehen soll (max. 5° Gefälle), und so weiter. 

  7. Genehmigungen: In einigen Fällen kann es erforderlich sein, Genehmigungen von den entsprechenden Behörden einzuholen, insbesondere wenn die Hüpfburg auf öffentlichem Gelände aufgestellt werden soll.

  8. Sicherheit: Der Kunde ist verantwortlich für die Sicherheit der Benutzer der Hüpfburg und muss sicherstellen, dass die Benutzungsregeln befolgt werden.

  9. Reinigung: Der Kunde sollte die Hüpfburg in einem sauberen Zustand zurückgeben. Eventuell anfallende Reinigungskosten können dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Sollte die Hüpfburg bei der Rückgabe stark verschmutzt und oder vom Regen durchnässt sein, wird eine zusätzliche Reinigungspauschale von 100 bis 200 CHF im Nachgang erhoben. Dies geschieht immer im Absprache mit dem Mieter. Um dies zu verhindern, erhält jeder Vermieter eine zusätzliche Abdeckplane, um für die richtige Abdeckung zu sorgen. 

  10. Rückgabe: Der Kunde muss die Hüpfburg zum vereinbarten Zeitpunkt und in dem Zustand, in dem er sie erhalten hat, zurückgeben.

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Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Bedingungen je nach Vermieter und individuellen Vereinbarungen variieren können. Daher ist es ratsam, den Mietvertrag, vor der Übergabe der Hüpfburg, sorgfältig zu lesen und eventuelle Fragen direkt mit dem Vermieter zu klären.

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